Stationäre Kureinweisung und stationäre Entlassungsfahrten


In der Regel werden Fahrten für stationäre Kureinweisungen und stationäre Entlassungsfahrten von den Kurträgern (Krankenkasse oder Rententräger) übernommen - bitte holen Sie hierfür die notwendigen Informationen bei Ihrem Kurträger ein.

Es wird ein Transportschein vom behandelnden Arzt benötigt oder das Genehmigungsschreiben vom Fahrtkostenträger (Rententräger oder Krankenkasse)

Diese Fahrten sind von einer Zuzahlung befreit.


Fahrten für Anschlussheilbehandlung nach einer Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie werden von den Krankenkassen oder Rententrägern kostenfrei übernommen.


Bei noch offene Fragen stehen wir Ihnen gern beratend zur Seite.