Krankenfahrten für Berufsgenossenschaften
Alle erforderlichen Krankenfahrten bei Arbeits-, Wege- oder auch Kindergartenunfälle sind grundsätzlich von einer Zuzahlung befreit.
Die Kosten dafür werden von Ihrer Berufsgenossenschaft übernommen.
Eine erforderliche Verordnung für die Krankenbeförderung stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt aus.
Dazu zählen für Sie als Übersicht:
- Ambulante OP-Fahrten
- Therapie-Fahrten
- stationäre Krankenhaus-Einweisungsfahrten und Entlassungsfahrten vom Krankenhaus
- Kurfahrten